Zulassung zur Promotion
Zulassungsanforderungen
Wenn Sie an einer Promotion an unserem Fachbereich interessiert sind, müssen Sie:
- eine Betreuerin oder einen Betreuer gefunden haben (in der Regel eine Professorin oder einen Professor an unserem Fachbereich)
- formale Voraussetzungen erfüllen, die durch die Rahmenpromotionsordnung (FAU) und die Fakultätspromotionsordnung (WiSo) vorgegeben sind:
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- Master, Staatsexamen, Diplom oder Magister an einer Universität, bzw. Fachhochschule, in einem wirtschafts- und sozialwissenschaftlichen Studiengang
- Abschlussnote von 2,5 oder besser
- Mindestens 50 ECTS-Punkten in Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, wobei 20 ECTS-Punkte auch aus anderen, für das Promotionsthema relevanten Fachrichtungen angerechnet werden können. Sollte die notwendigen ECTS-Punkte nicht nachgewiesen werden können, kann der Interessent/die Interessentin unter der Auflage zugelassen werden, die fehlenden ECTS-Punkte nachzuholen.
Sobald Sie eine Betreuerin oder Betreuer gefunden haben, registrieren Sie sich bitte in DocDaten. Am Ende der Online-Registrierung erhalten Sie den Zulassungsantrag für die Promotion, den Sie bitte von Ihrer Betreuerin oder Ihrem Betreuer unterschreiben lassen und mit den erforderlichen Dokumenten (Lebenslauf, Kopien von Bachelor -und Masterzeugnisse mit Transcript of Records) per Hauspost oder Post an uns schicken.
Wir schicken Ihnen nach Bearbeitung eine Zulassungsbestätigung.
Bitte geben Sie bei der Registrierung in docdaten eine Handynummer an, damit wir Sie bei Bedarf erreichen können.
Betreuerauswahl
Bei der Suche nach einer Betreuerin oder einem Betreuer können wir Ihnen leider nicht behilflich sein.
Um einen passenden Lehrstuhl für Ihren Forschungsschwerpunkt zu finden, können Sie sich an den Lehrstühlen der Institute orientieren.