FAQ

Promotionsvorhaben

Was ist das Ziel einer Promotion am Fachbereich WiSo (Dr.rer.pol.)?

Die Promotion ist die forschungsorientierte Vertiefung oder Ergänzung eines bereits abgeschlossenen Hochschulstudiums mit dem Ziel, einen selbständigen Beitrag zur Forschung zu leisten und auf diese Weise eine erhöhte Fähigkeit zur wissenschaftlichen Argumentation zu erwerben.
Grundsätzlich besteht die Promotion aus der eigenständigen Ausarbeitung einer Dissertation (die in der Regel aus mehreren Aufsätzen besteht) und einer mündlichen Prüfung. Mit der erfolgreichen Promotion und Veröffentlichung der Dissertation wird der Doktortitel verliehen.

Wie lauten die allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen?

Wenn Sie an einer Promotion an unserem Fachbereich interessiert sind, müssen Sie:

  1. eine Erstbetreuung gefunden haben (in der Regel eine Professorin oder einen Professor an unserem Fachbereich)
    Leider können wir Ihnen bei der Suche nach einer Erstbetreuung nicht behilflich sein.
  2. formale Voraussetzungen erfüllen, die durch die Rahmenpromotionsordnung (FAU) und die Fakultätspromotionsordnung (WiSo) vorgegeben sind:
    • Master, Staatsexamen, Diplom oder Magister an einer Universität, bzw. Fachhochschule, in einem wirtschafts- und sozialwissenschaftlichen Studiengang
    • Abschlussnote von 2,5 oder besser
    • Mindestens 50 ECTS-Punkten in Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, wobei 20 ECTS-Punkte auch aus anderen, für das Promotionsthema relevanten Fachrichtungen angerechnet werden können. Sollte die notwendigen ECTS-Punkte nicht nachgewiesen werden können, kann der Interessent/die Interessentin unter der Auflage zugelassen werden, die fehlenden ECTS-Punkte nachzuholen.

Wie melde ich mich an bzw. wie registriere ich mich bei DocDaten?

Sobald Sie eine Erstbetreuung gefunden haben, registrieren Sie sich bitte in DocDaten.
Am Ende der Online-Registrierung erhalten Sie den „Antrag auf Zulassung zur Promotion – Dr. rer. pol.“, den Sie bitte von Ihnen und Ihrer Erstbetreuung unterschrieben zusammen mit folgenden Dokumenten (jeweils als PDF) im Promotionsbüro einreichen.

1) Lebenslauf;
2) Kopie eines gültigen Ausweisdokumentes;
3) Nachweis Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abitur);
4) Nachweise und Zeugnisse Ihrer Hochschulabschlüsse (Bachelor -und Masterzeugnisse);
5) Nachweise eines ordnungsgemäßen Fachstudiums (z.B. Transcript of Records).

Nach positiver Prüfung und Bearbeitung erhalten Sie von uns einen Zulassungsbescheid mit Kopie an Ihre Erstbetreuung.
Wir melden uns bei eventuellen Rückfragen bzw. falls wir ggf. zusätzliche Unterlagen von Ihnen benötigen.

Der Titel der Arbeit bleibt bis zur Abgabe ein Arbeitstitel und wird erst mit Ihrer Abgabe der Dissertation (Verfahrenseröffnung) final vom Promotionsbüro in DocDaten eingetragen.
Bitte geben Sie bei der Registrierung in DocDaten unbedingt Ihre Email-Adresse sowie eine Handynummer an, damit wir Sie bei Bedarf erreichen können. Bitte achten Sie auch während des gesamten Promotionsverfahrens auf Ihre aktuellen Kontaktdaten und geben Sie uns bei eventuellen Änderungen Bescheid.

Bitte beachten Sie bei weiteren Fragen unsere FAQs bzw. wenden Sie sich gerne an das Team Promotion im Promotionsbüro.

Reicht es, wenn ich Ihnen Kopien meines Master- und Bachelorzeugnisses zukommen lasse?

Ja, die Kopien reichen in den meisten Fällen aus. Es kann allerdings vorkommen, dass wir vom Original eine kurze persönliche Vorlage benötigen. Das Promotionsbüro wird sich in diesem Fall bei Ihnen melden.

Wie kann ich mich am IdM-Portal anmelden? Wie erhalte ich den Aktivierungsbrief?

Hierzu verweisen wir auf die Seite des Rechenzentrums.
Anmeldung IdM-Portal: https://www.rrze.fau.de/infocenter/kontakt-hilfe/idm/#collapse_0

Anleitung zur Aktivierung IdM Account: https://www.youtube.com/watch?v=eqB3hvWDz0U

Kann ich mich als Promotionsstudent immatrikulieren?

Mit dem Zulassungsbescheid zur Promotion können Sie sich über die Studierendenverwaltung in Erlangen immatrikulieren. Vorteile einer Immatrikulation, weitere Informationen und Kontaktpersonen finden Sie hier.

Kann ich auch nebenberuflich promovieren?

Ja, eine externe Promotion ist am Fachbereich Wirtschafts- und Sozialwissenschaften möglich, sofern Sie eine Erstbetreuung passend zu Ihrem Promotionsvorhaben finden und gemeinsam an Ihrer Promotion arbeiten können. Auch das Promotionsprogramm im Umfang von 30 ECTS muss von externen Promovierenden absolviert werden. Bitte wenden Sie sich dazu direkt an Ihre Erstbetreuung.

Betreuung

Ich bin an einer Promotion Dr. rer. pol. interessiert. Wie finde ich eine Betreuung?

Bei der Suche nach einer Erstbetreuung können wir Ihnen leider nicht behilflich sein.
Um einen passenden Lehrstuhl für Ihren Forschungsschwerpunkt zu finden, orientieren Sie sich bitte an den Lehrstühlen der Institute.

Für das erste Gespräch mit Ihrer Erstbetreuung empfehlen wir Ihnen, sich mit der Checkliste zur guten Praxis der Betreuung und Durchführung von Qualifizierungsarbeiten vertraut zu machen.

Weitere Informationen und Dokumente finden Sie auch auf unserer Website unter „Betreuung“ und in den FAQs.

Unter folgenden Voraussetzungen können Sie eine Zulassung zur Promotion Dr.rer.pol. an unserem Fachbereich beantragen:

  1. Sie haben eine Erstbetreuung gefunden (in der Regel eine Professorin oder einen Professor an unserem Fachbereich);
  2. Sie erfüllen die formalen Voraussetzungen, die durch die Rahmenpromotionsordnung (FAU) und die Fakultätspromotionsordnung (WiSo) vorgegeben sind:
    • Master, Staatsexamen, Diplom oder Magister an einer Universität, bzw. Fachhochschule, in einem wirtschafts- und sozialwissenschaftlichen Studiengang
    • Abschlussnote von 2,5 oder besser
    • Mindestens 50 ECTS-Punkten in Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, wobei 20 ECTS-Punkte auch aus anderen, für das Promotionsthema relevanten Fachrichtungen angerechnet werden können. Sollte die notwendigen ECTS-Punkte nicht nachgewiesen werden können, kann der Interessent/die Interessentin unter der Auflage zugelassen werden, die fehlenden ECTS-Punkte nachzuholen.

Meine Zweitbegutachtung ist nicht an der WISO beschäftigt, sondern extern. Was ist zu beachten?

Externe Gutachter/innen müssen vorab vom Promotionsausschuss genehmigt werden; eine Abgabe / Eröffnung des Promotionsverfahrens ist erst am darauf folgenden PST möglich. Bitte kontaktieren Sie uns in diesem Fall ca. 6 Monate vor Ihrer geplanten Abgabe.

Der „Antrag auf Bestellung einer externen Zweitbegutachtung“ (Dokument unter „Betreuung“) wird durch die Erstbetreuung gestellt und muss dem Promotionsbüro spätestens 2 Wochen vor der Sitzung im Promotionsausschuss (PST) vorliegen.
Promovierende/r oder Erstbetreuung kontaktieren die Zweitbegutachtung rechtzeitig mit Hinweis auf den Gutachtenabgabetermin GAT!
Die externe Zweitbegutachtung muss vor Abgabe der Dissertation feststehen bzw. vom Promotionsausschuss genehmigt sein und dem Promotionsbüro spätestens zur Terminvereinbarung der Abgabe /Eröffnung des Promotionsverfahrens mitgeteilt werden.
Ggf. können auch weitere Gutachtende durch das Promotionsbüro oder dem Promotionsausschuss bestellt werden.

Bei Fragen zur Gutachtenkonstellation wenden Sie sich bitte an das Promotionsbüro.

Werden zum Verfahren auch Infoveranstaltungen angeboten?

Zweimal im Jahr organisieren wir eine Zoom-Informationsveranstaltung zum Thema Promotionsverfahren, zu der wir alle aktiv Promovierenden automatisch einladen und über unsere Website informieren. Nach Anmeldung erhalten Sie eine Bestätigung sowie den Zoom-Link. Gerne können Sie auch mehrmals teilnehmen.

Bitte prüfen Sie Ihre Korrespondenzadresse in www.docdaten.fau.de, damit sichergestellt ist, dass Sie automatisch eine Einladung erhalten.

Wo finde ich Unterstützung für Promovierende?

Unterstützung gibt es auch bei der Promovierendenvertretung der FAU, wo Sie auch die jeweils gewählte Vertretung für den Fachbereich an der WiSo finden: (https://blogs.fau.de/proko/; Email: promovierendenkonvent@fau.de.

Darüber hinaus stehen wir Ihnen natürlich für Ihre Fragen gerne zur Verfügung und vermitteln Ihr Anliegen bei Bedarf und in Abstimmung an die aktuell amtierende Vertrauensprofessur.

Wie kann ich meine Promotion vorzeitig beenden?

Die vorzeitige Beendigung des Promotionsvorhabens ist nach § 8, Absatz 6 RPromO allen am konkreten Promotionsvorhaben Beteiligten bekannt zu geben.
Nachdem Sie Ihre Erstbetreuung in Kenntnis gesetzt haben, reichen Sie bitte Ihre vorzeitige Beendigung mit entsprechendem Formblatt, das Sie auf der Website unter „Dokumente und Service – Betreuung“ finden im Promotionsbüro ein.
Sie erhalten im Anschluss eine Bestätigung mit Kopie an Ihre Erstbetreuung.

Dissertation

Was sind die formalen Bestandteile der Dissertation?

Die formalen Bestandteile der Dissertation sind gemäß § 10 der Rahmenpromotionsordnung 2013 geregelt wie z.B.

-Titel der Dissertation (falls englisch auch deutschen Titel);
-ca. 2-seitige Zusammenfassung (falls englisch auch deutsch);
-Inhaltsverzeichnis;
-Seitenzahlen;
-Literaturverzeichnis sowie sonstige Hilfsmittel

Bitte verwenden Sie unbedingt die aktuelle (!) Vorlage „Titelblatt“ für die Dissertation (siehe Website unter „Eröffnung des Promotionsverfahrens“);
Ausführung Korrektorenversion Ihrer Dissertation als Druckexemplar: 1 x Exemplar in Druckversion, doppelseitig mit Klebebindung (keine Ringbindung) für Promotionsbüro; ggf. weitere Druckexemplare bei Bedarf in Abstimmung mit Gutachtenden.
Ggf. weitere nicht geregelte formale Bestandteile stimmen Sie bitte direkt mit Ihrer Erstbetreuung ab.

Was ist der Unterschied zwischen kumulativen und aufsatzbasierten Dissertationen?

Die Unterscheidung zwischen kumulativer und aufsatzbasierter Dissertation ist rein rechtlicher Natur. Falls Sie eine Dissertation mit bereits mindestens zwei veröffentlichten Papieren einreichen, handelt es sich rechtlich gesehen um eine kumulative Dissertation. Ansonsten um eine aufsatzbasierte. Operativ hat dies jedoch keine Auswirkungen, da beide Arten gleich abgewickelt werden. Es ist damit unerheblich, dass in DocDaten „kumulativ“ anstatt „aufsatzbasiert“ hinterlegt ist.

Wie muss meine aufsatzbasierte Dissertation aufgebaut sein?

Es müssen mindestens drei Aufsätze darin enthalten sein, mindestens ein Aufsatz davon muss in Alleinautorenschaft verfasst worden sein. Außerdem sollen mindestens zwei der Aufsätze das Potential aufweisen, in einer hochrangigen referierten Fachzeitschrift möglichst auf internationalem Niveau publiziert werden zu können. Die Einschätzung erfolgt durch Ihre Gutachter/innen.

Sind die Co-Autorinnen bzw. Co-Autoren bei meiner aufsatzbasierten Dissertation anzugeben?

Die Erklärung der Co-Autoren muss für jeden Aufsatz von allen beteiligten Co-Autorinnen und Co-Autoren unterschrieben der/dem Erstbetreuenden vorgelegt werden (pro Aufsatz bitte einen Beleg ausfüllen).
Die Erklärung (ein oder mehrere Belege) ist Bestandteil der Dokumente, die Sie zum Abgabetermin / Eröffnung des Promotionsverfahrens als PDF-Datei in DocDaten hochladen müssen.

Wie werden die einzelnen Aufsätze gekennzeichnet?

Es muss für jeden Aufsatz sichtbar werden:
Was? (Working Paper Nr. X)
Wo? (erschienen, veröffentlicht, abrufbar)
Wann? (erschienen)
Wer? (mit welchen Ko-Autor/innen)

Diese Informationen bitte in eine separate Seite vor dem jeweiligen Aufsatz oder in die jeweilige erste Fußnote im Aufsatz einfügen.

Kann es bei meiner aufsatzbasierten Dissertation zu copyright / rechtlichen Problemen mit der Veröffentlichung kommen?

Bitte wenden Sie sich bei rechtlichen Fragen rund um das Thema „Copyright“ an die Justiziarin für Rechtsfragen im Bereich Copyright, Open Access, Forschungsdatenmanagement: Frau Petra Heermann, Tel. 09131 85-23920; E-Mail petra.heermann@fau.de bzw. ub-tb02ju@fau.de
Website für Promotionsrecht der UB Erlangen: https://ub.fau.de/ub-coach/rechtsfragen/promotionsrecht/

Kann ich den Titel meiner Dissertation noch nachträglich ändern?

Bisher handelt es sich um einen Arbeitstitel. Der endgültige Titel der Dissertation wird vom Promotionsbüro nach Abgabe Ihrer Dissertation in DocDaten eingetragen.

Darf ich meine Dissertation in englischer Sprache verfassen?

Sofern dies mit Ihrer Erstbetreuung schriftlich vereinbart ist, können Sie Ihre Dissertation in englischer Sprache verfassen. Bitte beachten Sie hierbei, dass Ihre Dissertation trotzdem einen deutschen Titel und eine deutsche Zusammenfassung enthalten muss.

Wie wird meine Dissertation publiziert?

Nachdem der Promotionsausschuss (PST) die Noten bestätigt hat und Sie die Druckfreigaben Ihrer Gutachtenden aud dem „Antrag auf Vollzug“ vorweisen können, können Sie publizieren.
Weitere Informationen und Kontakte zur Publikation finden Sie auf unserer Website unter „Publikation (Vollzug)“ sowie in den FAQs.

Abgabe der Dissertation / Eröffnung des Promotionsverfahrens

Zu welchen Zeitpunkten kann ich meine Dissertation abgeben und wann vereinbare ich einen Termin?

Pro Jahr gibt es an unserem Fachbereich drei Promotionssammeltermine (PST). Der erste ist i.d.R. Ende April/Anfang Mai, der zweite Anfang Juli und der dritte Ende November/Anfang Dezember. Die Dissertation ist circa zwei Monate vor dem jeweiligen PST abzugeben.

Bitte stimmen Sie Ihren Abgabetermin unbedingt vorab mit Erstbetreuung/Gutachtenden – mit Hinweis auf den Gutachtenabgabetermin (GAT) – ab, prüfen Sie Ihre Unterlagen auf Vollständigkeit (u.a. „Erklärung der Co-Autoren“ falls aufsatzbasiert), und vereinbaren Sie mit dem Promotionsbüro ca. 2-3 Monate vor Abgabe einen Termin für Ihre in DocDaten elektronische „Eröffnung des Promotionsverfahrens“.
Spätestens jetzt teilen Sie uns Ihre Zweitbegutachtung mit (Hinweis: bei externer Zweitbegutachtung bitte mind. 6 Monate vor Abgabe im Promotionsbüro melden).

Promotionssammeltermine (PST) sowie die zum Abgabetermin erforderlichen  Dokumente finden Sie hier unter „Eröffnung Promomotionsverfahren“.

Welche Anforderungen gibt es an das Promotionsprogramm?

Das erfolgreiche Abschließen des Promotionsprogramms bestätigt Ihnen Ihre Erstbetreuung auf Seite 3) des Antrags auf Eröffnung des Verfahrens. Die Nachweise legen Sie Ihrer Erstbetreuung vor. Insgesamt beinhaltet das Programm Module im Umfang von insgesamt 30 ECTS. Wie Sie diese genau erlangen, ob durch Seminare, Vorträge, Konferenzen oder ähnliches, vereinbaren Sie gemeinsam mit Ihrer Erstbetreuung, da dies je nach Institut unterschiedlich geregelt ist.

Wie ist der Ablauf zur Abgabe meiner Dissertation / Eröffnung des Promotionsverfahrens?

Erforderliche Unterlagen und Informationen finden Sie unter Dokumente und Service unter „Eröffnung des Verfahrens“.

Sie haben ca. 2-3 Monate vorab bereits einen Termin (Promotionssammeltermine PST beachten!) für Ihre elektronische Abgabe Ihrer Dissertation (Verfahrenseröffnung) abgestimmt und uns Ihre Zweitbegutachtung mitgeteilt (Bei evtl.  externer Zweitbegutachtung ca. 6 Monate vor Abgabe bitte im Promotionsbüro melden).
Zum vereinbarten Termin (vormittags) gehen Sie dann wie folgt vor:

  1. Upload jeweils als pdf-Dokument in www.docdaten.fau.de:
    1. Dissertation incl. Titelblatt ; 2. Lebenslauf; 3. Publikationsliste; 4. Erklärung der Co-Autoren (falls aufsatzbasiert)
  2. per Email an das Promotionsbüro: Nachricht zum Upload + „Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens“ (von Ihnen und Erstbetreuung unterschrieben).
    und im Anschluß, spätestens nach 2 Wochen …
  1. per (Haus-)Post bzw. persönlich nach Terminabstimmung:
    Versand/Abgabe Unterlagen in Papierform sowie 1 x A4 Ihrer Dissertation in Druckversion (Klebebindung; doppelseitig bedruckt)

Sie erhalten von uns nach Eingang und Prüfung sowie erfolgreicher Eröffnung Ihres Verfahrens eine Bestätigung (mit Kopie auch an Ihre Gutachtenden);

  1. Die Übergabe der Dissertation (Option: elektr./Druckversion) stimmen Sie bitte selbstständig direkt mit Ihren Gutachtenden ab.
  2. Mit der Eröffnung des Verfahrens wird der endgültige Titel Ihrer Dissertation festgelegt und vom Promotionsbüro in www.docdaten.fau.de übernommen;
  3. Bitte prüfen Sie Ihre eingetragenen Daten (Kontakt, Titel Dissertation, etc.) und geben Sie uns unbedingt rechtzeitig bei eventuellen (Termin-) Änderungen Bescheid.

Weitere Informationen finden Sie auch unter https://www.promotion.rw.fau.de/interessierte/promotionsverfahren/ sowie in den Promotionsordnungen https://www.promotion.rw.fau.de/dokumente/.

Wie geht es weiter nach der Abgabe der Dissertation / Eröffnung des Promotionsverfahrens?

Die Drittprüferin bzw. der Drittprüfer werden vom Promotionsorgan eingeteilt und dürfen nicht demselben Institut wie Erstbetreuung oder Zweitgutachtende angehören.
Nach Terminabstimmung mit beteiligten Prüfer/innen durch die Erstbetreuung und dem Eingang aller Gutachten (GAT) erhalten Sie vom Promotionsbüro Ihren Disputationstermin mit Einladung im sog. „Großen Brief“ spätestens eine Woche vor Ihrer Disputation, incl. schriftlicher Noten und Nennung des/der Drittprüfer/in. Anschließend übermitteln Sie Ihre Dissertation dem/der Drittprüfer/in per Email als pdf-Dokument.

Wie werden Drittprüferin bzw. Drittprüfer für die Disputation zugeteilt?

Die Drittprüferin bzw. der Drittprüfer werden vom Promotionsorgan eingeteilt und dürfen nicht demselben Institut wie Erstbetreuung oder Zweitgutachtende angehören.

Wann erfahre ich das Datum meiner mündlichen Prüfung?

Nach Terminabstimmung mit beteiligten Prüfer/innen durch die Erstbetreuung und dem Eingang aller Gutachten (GAT) erhalten Sie mit Ihrer Einladung (sog. „Großen Brief“) spätestens eine Woche vor Ihrer Disputation vom Promotionsbüro Ihren Disputationstermin incl. schriftlicher Noten und Nennung des/der Drittprüfer/in.
Anschließend übermitteln Sie Ihre Dissertation dem/der Drittprüfer/in per Email als pdf-Dokument.

Wann erfahre ich das Ergebnis meiner schriftlichen Noten?

Die beiden schriftlichen Noten Ihrer Gutachten teilen wir Ihnen zusammen mit der schriftlichen Einladung (sog. „Großer Brief“) zur mündlichen Prüfung mit.

Wer ist zuständig für die Organisation und Durchführung der Disputation?

Die Organisation und Durchführung der Disputation findet durch die Erstbetreuung statt.
Neben Inhalt stimmen Sie bitte auch die technischen Details (z.B. Zoom-Link bei Videokonferenz; Raum) ab.

Mit Ihrer Unterschrift auf dem „Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens“ stimmen Sie u.a. einer möglichen Durchführung einer digitalen mündlichen Prüfungsabnahme unter Beachtung der genannten Bestimmungen zu.

Wie setzt sich die Note meines Promotionsverfahrens zusammen?

Ihre Note besteht zu zwei Dritteln aus der durchschnittlichen Note der Dissertation und zu einem Drittel aus der Note der Disputation. Ergibt sich eine Zwischennote, die in der Mitte zwischen zwei Noten liegt (1,5; 2,5; 3,5), so gilt die bessere Note.

Wie sieht die aktuelle Notenregelung aus?

Bei Annahme Ihrer Dissertation gelten die Notenstufen 1,0 – 4,0 mit Zwischennoten im Abstand von Viertelnoten (0,25). Die Noten 0,75 und 4,25 sind ausgeschlossen. Bei Ablehnung Ihrer Arbeit lautet die Notenbezeichnung non rite (5,0).

Kann ich meine Noten und Gutachten im Promotionsbüro anfragen?

Die Noten erhalten Sie automatisch schriftlich im Laufe des Promotionsverfahrens vom Promotionsbüro. Zur Einsicht in die Gutachten wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Gutachtenden.

Publikation (Vollzug)

Was genau muss ich beim Druck der Dissertation zur Abgabe in der Bibliothek beachten?

Alle Vorgaben der Bibliothek, die bei der Veröffentlichung für Ihre Dissertation wichtig sind, finden Sie hier.

Ab wann und wie kann ich meine Dissertation veröffentlichen?

Nachdem der Promotionsausschuss (PST) Ihre Noten bestätigt hat und Sie einen unterschriebenen Druckreifevermerk (Antrag auf Vollzug)  vorweisen können, dürfen Sie Ihre Arbeit in den wählbaren Varianten veröffentlichen. Die unterschiedlichen Optionen finden Sie auf unserer Website und auf dem Antrag auf Vollzug, den Sie auf unserer Website unter „Publikation (Vollzug) finden.

Was benötige ich für den Vollzug?

Auf dem Antrag auf Vollzug, den Sie nach Bestätigung der Noten durch den Promotionsausschuss (PST) in der Zweigbibliothek einreichen müssen, holen Sie sich die Unterschriften Ihrer Erst- und Zweitgutachtenden für den Druckreifevermerk ein.

Was ist der Druckreifevermerk?

Der Druckreifevermerk auf dem Antrag auf Vollzug ist die Freigabe Ihrer Dissertation zur Veröffentlichung, den Ihre Gutachtenden unterschreiben. Diesen Antrag reichen Sie in der Zweigbibliothek ein.

Wie geht es nach der Abgabe in der Bibliothek weiter?

Sobald das Promotionsbüro die Bestätigung Ihrer erfolgreichen Publikation aus der Bibliothek erhalten hat, erstellen wir Ihre Promotionsurkunde.
Die Urkunde senden wir Ihnen (Deutsch und Englisch) per Post an Ihre in DocDaten eingetragene Kontaktadresse (ggf. bitte unbedingt prüfen!).
Hinweis: die englische Urkunde ist nur gültig in Verbindung mit der unterschriebenen deutschen Urkunde.

Teile meiner aufsatzbasierten Dissertation befinden sich noch im Review-Prozess. Was muss ich beachten?

Für aufsatzbasierte Arbeiten: Bitte denken Sie daran, Ihre Arbeit ggf. mit einem Sperrvermerk zu versehen, falls sich bei aufsatzbasierten Dissertationen noch Teile im Review-Prozess befinden. Senden Sie diesen  von Ihnen und der/dem Erstgutachtenden unterschriebenen Sperrvermerk an das Promotionsbüro. Nach Unterschrift des Promotionsbüros können Sie den Antrag direkt an die Bibliothek weiterleiten.

Ich habe meine Dissertation publiziert, wie lange dauert es, bis ich meine Urkunde erhalte?

Sobald das Promotionsbüro die Bestätigung Ihrer erfolgreichen Publikation aus der Bibliothek erhalten hat, erstellen wir Ihre Promotionsurkunde.
Die Urkunde senden wir Ihnen (Deutsch und Englisch) per Post an Ihre in DocDaten eingetragene Kontaktadresse (ggf. bitte unbedingt prüfen!).
Hinweis: die englische Urkunde ist nur gültig in Verbindung mit der unterschriebenen deutschen Urkunde.