Dissertation
Dissertation (Doktorarbeit)
Die formalen Grundlagen werden durch die Promotionsordnung §10 sowie in Absprache mit Ihrer Erstbetreuung festgelegt.
Das jeweils aktuelle Titelblatt Ihrer Dissertation finden Sie hier unter „Eröffnung des Promotionsverfahrens“ (Korrektorenversion) sowie „Publikation (Vollzug)“.
Besonderheiten aufsatzbasierter Dissertationen
Über die Anzahl und die Art der Aufsätze wird mit der Erstbetreuung eine Zielvereinbarung geschlossen.
Dokumente wie z.B. „Erklärung der Co-Autoren“ und „Sperrvermerk“ sowie weitere Informationen finden Sie hier und in den FAQs.
1. Es müssen mindestens drei Aufsätze vorgewiesen werden.
2. Mindestens zwei der Aufsätze sollen das Potential aufweisen, um in einer hochrangigen referierten Fachzeitschrift möglichst auf internationalen Niveau publiziert zu werden. Die Einschätzung erfolgt durch die Gutachter/innen.
3. Mindestens ein Aufsatz muss in Alleinautorenschaft verfasst sein.
4. Aufsatzbasierte Arbeiten können nur elektronisch publiziert (Option 1) werden.
5. Die Unterscheidung zwischen kumulativer und aufsatzbasierter Dissertation ist rein rechtlicher Natur. Falls Sie eine Dissertation mit bereits mindestens zwei veröffentlichten Papieren einreichen, handelt es sich rechtlich gesehen um eine kumulative Dissertation, andernfalls aufsatzbasiert. Operativ hat dies jedoch keine Auswirkungen, da beide Arten unabhängig vom Eintrag in DocDaten gleich abgewickelt werden.
Bitte beachten Sie bei weiteren Fragen unsere FAQs bzw. wenden Sie sich gerne an das Team im Promotionsbüro.