Promotionsverfahren
Promotionsverfahren: Verfahrenseröffnung
Das elektronische Promotionsverfahren beginnt für Sie, indem Sie mit uns einen Termin zur Abgabe Ihrer Dissertation vereinbaren. Hierzu können Sie sich gerne per Mail bei uns melden und dabei ihren Zweitgutachter oder ihre Zweitgutachterin uns mitteilen.
Bei der Terminvereinbarung erhalten Sie von uns die Dokumente zur Verfahrenseröffnung per Mail. Diese beinhalten den Antrag auf Eröffnung des Verfahrens (inkl. einer kurzen Checkliste), das Titelblatt für Ihre Dissertation, Informationsmaterialien für den Abgabetermin sowie den Koautorenbeleg, falls Sie eine aufsatzbasierte Dissertation verfassen.
Bitte achten Sie bei der Terminvereinbarung auf die einzelnen Promotionstermine 2023/24
Bei der elektronischen Verfahrenseröffnung wird die Dissertation (Korrektorenversion), der aktuelle Lebenslauf mit Bild, die Publikationsliste und die Ko-Autorenbelege als PDF-Dokumente in DocDaten hochgeladen.
Mit der Abgabe der Dissertation und dem Eingang des Erstgutachtens kann die Meldung zur Promotion/Beginn des Promotionsverfahrens nicht mehr zurückgezogen werden. Tritt der Bewerber nach diesem Zeitpunkt ohne triftige Gründe von der Prüfung zurück, so gilt die Prüfung als nicht bestanden. Bei Krankheit des Bewerbers ist dem Promotionsbüro ein ärztliches Attest vorzulegen.
Das erfolgreiche Abschließen des Promotionsprogramms bestätigt Ihnen Ihre Betreuerin oder Ihr Betreuer auf Seite 3 des Antrags auf Eröffnung des Verfahrens.
Bitte beachten Sie bei Fragen unsere FAQs, rufen Sie bei uns an oder scheiben Sie eine Mail.