Mündliche Prüfung (Disputation)
Mündliche Prüfung: Disputation
Informationen bei ggf. digitaler mündlichen Prüfungsabnahme finden Sie auf „Dokumente und Service“ unter „Dokumente und Formulare bezüglich der digitalen mündlichen Prüfungsabnahme“.
- Die mündliche Prüfung in Form einer Disputation erstreckt sich über den Gegenstand der Dissertation sowie angrenzende Gebiete.
- Sie dient dem Nachweis, dass der/die Bewerber(in) zum wissenschaftlichen Gespräch fähig ist, das Gebiet seiner/ihrer Dissertation beherrscht, sich in weiteren, davon berührten Gebieten des Promotionsfaches auskennt und Bezüge zu benachbarten Disziplinen herstellen kann.
- Die Dauer der Disputation beträgt mind. 45 und höchstens 90 Minuten. Die Disputation wird mit einem Vortrag von 15 bis 30 Minuten Dauer eröffnet, in dem der/die Bewerber(in) die wichtigsten Ergebnisse seiner/ihrer Dissertation vorstellt. Daran schließt sich ein wissenschaftliches Gespräch (Disput) an, das vom Vortrag ausgeht und fachübergreifende Aspekte einschließen soll.
- Die mündliche Prüfung in Form der Disputation findet vor einem Disputationsausschuss, bestehend aus drei Prüfern, statt.
- Die mündliche Prüfung ist in deutscher Sprache abzulegen, soweit nicht die beteiligten Prüfenden ihre Ablegung vollständig oder in Teilen in englischer Sprache gestatten.
- Die Ergebnisse werden in einem Protokoll festgehalten und nach Beendigung der Prüfung mit der erteilten Note dem Promotionsbüro mitgeteilt.
- Nachdem die Noten durch den Promotionsausschuss bestätigt wurden, erhalten Sie von uns eine vorläufige Bescheinigung über Ihr bestandenes Promotionsverfahren mit allen erzielten Noten.