• Navigation überspringen
  • Zur Navigation
  • Zum Seitenende
Organisationsmenü öffnen Organisationsmenü schließen
Promotionsbüro
  • FAUZur zentralen FAU Website
  1. Friedrich-Alexander-Universität
  2. Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät
  • en
  • de
  • FB WiSo
  • Mein Campus
  • UnivIS
  • Lageplan
  1. Friedrich-Alexander-Universität
  2. Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät

Promotionsbüro

Menu Menu schließen
  • Team
    • Leitung des Promotionsbüros
    • Promotionsbüro
    Portal Team
  • Interessierte
    • Zulassung zur Promotion
    • FAQ
    Portal Interessierte
  • Promovierende
    • Promotionsprogramm
    • Promotionsvorhaben
    • Promotionsverfahren
    • Dissertation
    • Mündliche Prüfung (Disputation)
    • Publikation (Vollzug)
    • Promotionsfeier
    • FAQ
    • Tipps für das wissenschaftliche Arbeiten
    Portal Promovierende
  • Forschung
  • Dokumente und Service
  1. Startseite
  2. Promovierende
  3. FAQ

FAQ

Bereichsnavigation: Promovierende
  • Promotionsprogramm
  • Promotionsvorhaben
  • Promotionsverfahren
  • Dissertation
  • Mündliche Prüfung (Disputation)
  • Publikation (Vollzug)
  • Promotionsfeier
  • FAQ
  • Tipps für das wissenschaftliche Arbeiten

FAQ

Promotionsvorhaben

Kann ich immatrikuliert sein?

Sie können sich während der Promotion an der Universität immatrikulieren. Bitte beachten Sie hierbei, dass Sie maximal 6 Semester während Ihrer Promotion immatrikuliert sein können. In diesem Merkblatt haben wir die Vorteile einer Immatrikulation aufgelistet. Bitte wenden Sie sich bei Fragen zur Immatrikulation an das Graduiertenzentrum in Erlangen.

Reicht es, wenn ich Ihnen Kopien meines Master- und Bachelorzeugnisses zukommen lasse?

Ja, die Kopien reichen in den meisten Fällen aus. Es kann allerdings vorkommen, dass wir vom Original eine kurze persönliche Vorlage benötigen. Wir würden uns in diesem Fall bei Ihnen melden.

Wie lauten die allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen?

Die Zulassungsvoraussetzungen sind durch die Promotionsordnung klar geregelt. Diese beinhalten unter anderem einen entsprechenden Studienabschluss in einem wirtschafts-und sozialwissenschaftlichen Studium, bei dem mindestens 50 ECTS-Punkte aus den Wirtschafts- und Sozialwissenschaften stammen müssen. Es können 20 ECTS-Punkte aus anderen, für das Promotionsthema relevanten Fachrichtungen, angerechnet werden. Sollten Sie nicht alle Kriterien erfüllen, kann Ihr Antrag auf Zulassung dennoch vom Promotionsbüro geprüft werden und eine Zulassung mit Auflagen gewährt werden.

Wie registriere ich mich bei DocDaten?

Hierzu verweisen wir auf den folgenden Link.

Wie immatrikuliere ich mich als Promotionsstudent?

Mit dem Zulassungsbescheid zur Promotion, Ihrem Personalausweis/Pass und dem Nachweis einer Krankenversicherung können Sie sich für bis zu 6 Semester über die Studierendenverwaltung in Erlangen immatrikulieren. Nähere Informationen und Ansprechpartner finden Sie hier.

Wie kann ich mich am IdM-Portal anmelden? Wie erhalte ich den Aktivierungsbrief?

Hierzu verweisen wir auf die Seite des Rechenzentrums.

Kann ich auch nebenberuflich promovieren?

Ja, eine externe Promotion ist am Fachbereich Wirtschaftswissenschaften möglich, sofern Sie eine Betreuerin oder einen Betreuer passend zu Ihrem Promotionsvorhaben finden und gemeinsam an Ihrer Promotion arbeiten können. Auch das Promotionsprogramm im Umfang von 30 ECTS muss von externen Promovierenden absolviert werden.

Dissertation

Was ist der Unterschied zwischen kumulativen und aufsatzbasierten Dissertationen?

Die Unterscheidung zwischen kumulativer und aufsatzbasierter Dissertation ist rein rechtlicher Natur. Falls Sie eine Dissertation mit bereits mindestens zwei veröffentlichten Papieren einreichen, handelt es sich rechtlich gesehen um eine kumulative Dissertation. Ansonsten um eine aufsatzbasierte. Operativ hat dies jedoch keine Auswirkungen, da beide Arten gleich abgewickelt werden. Es ist damit unerheblich, dass in DocDaten „kumulativ“ anstatt „aufsatzbasiert“ hinterlegt ist.

Abgabe der Dissertation

Zu welchen Zeitpunkten kann ich meine Dissertation abgeben?

Pro Jahr gibt es an unserem Fachbereich drei Promotionssammeltermine (PST). Der erste ist überlicherweise Ende April/Anfang Mai, der zweite Anfang Juli und der dritte Ende November/Anfang Dezember. Die Dissertation ist circa zwei Monate vor dem jeweiligen PST abzugeben.

Die Terminplanung der Promotionssammeltermine für 2022 / 2023 können Sie hier sehen.

Wann erfahre ich das Datum meiner mündlichen Prüfung?

Das Datum Ihrer mündlichen Prüfung erhalten Sie mindestens eine Woche vor Prüfungstermin.
Wir bemühen uns, die Termine frühstmöglich bekanntzugeben.

Wann erfahre ich das Ergebnis meiner schriftlichen Noten?

Die beiden schriftlichen Noten Ihrer Gutachten teilen wir Ihnen zusammen mit der schriftlichen Einladung zur mündlichen Prüfung mit.

Wie werden Drittprüferin bzw. Drittprüfer für die Disputation zugeteilt?

Die Drittprüferin bzw. der Drittprüfer werden vom Promotionsbüro eingeteilt und dürfen nicht demselben Institut wie Erstbetreuerin/Erstbetreuer oder Zweitgutachterin/Zweitgutachter angehören. Diese drei Parteien einigen sich auf einen gemeinsamen Termin für Ihre mündliche Prüfung und geben diesen an das Promotionsbüro weiter.

Kann ich den Titel meiner Dissertation noch nachträglich ändern?

Der endgültige Titel der Dissertation wird vom Promotionsbüro nach Abgabe Ihrer Dissertation im System eingegeben. Während des Promotionsverfahrens müssen und können Sie den Arbeitstitel in docDaten nicht ändern.

Was benötige ich zur Abgabe meiner Dissertation?

Sie erhalten auf Anfrage vom Promotionsbüro den Antrag auf Eröffnung Ihres Promotionsverfahrens mit dem zu verwendenden Deckblatt und einem Infopaket in der für Sie gültigen Promotionsordnung. Bitte beachen Sie, dass aufgrund der Corona-Pandemie derzeit Verfahrenseröffnungen elektronisch abgewickelt werden.

Welche Anforderungen gibt es an das Promotionsprogramm?

Das erfolgreiche Abschließen des Promotionsprogramms bestätigt Ihnen Ihre Betreuerin oder Ihr Betreuer auf Seite 3 des Antrags auf Eröffnung des Verfahrens. Die Nachweise legen Sie Ihrer Betreuerin bzw. Ihrem Betreuer vor. Insgesamt beinhaltet das Programm Module im Umfang von insgesamt 30 ECTS. Wie Sie diese genau erlangen, ob durch Seminare, Vorträge, Konferenzen oder ähnliches, vereinbaren Sie gemeinsam mit Ihrer Betreuerin oder Ihrem Betreuer.

Meine Zweitgutachterin bzw. mein Zweitgutachter ist ein externer Kandidat. Was ist zu beachten?

Die Promotionsordnung regelt die Gutachterkonstellation. Bei Fragen ziehen Sie die für Sie gültige Promotionsordnung zu Rate. Eine externe Zweitgutachterin bzw. ein externer Zweitgutachter muss vom Promotionsausschuss rechtzeitig genehmigt werden, nachdem Ihre Erstbetreuering bzw. Ihr Erstbetreuer einen Antrag hierfür an das Promotionsbüro gestellt hat.

Darf ich meine Dissertation in englischer Sprache verfassen?

Sofern dies mit Ihrer Betreuerin bzw. Ihrem Betreuer schriftlich vereinbart ist, können Sie Ihre Dissertation in englischer Sprache verfassen. Bitte beachten Sie hierbei, dass Ihre Dissertation trotzdem einen deutschen Titel und eine deutsche Zusammenfassung enthalten muss.

Sind die Koautorinnen bzw. Koautoren bei meiner aufsatzbasierten Dissertation anzugeben?

Sie erhalten den Koautorenbeleg bei Terminvereinbarung, zusammen mit dem Antrag auf Verfahrenseröffnung oder können sich diesen von unserer Seite herunterladen. Diese Belege müssen für jeden Aufsatz von allen beteiligten Koautorinnen und Koautoren unterschrieben dem Erstbetreuenden vorgelegt werden. Eine Kopie reichen Sie zum Abgabetermin im Promotionsbüro ein.

Kann es bei meiner aufsatzbasierten Dissertation zu copyright / rechtlichen Problemen mit der Veröffentlichung kommen?

Bitte wenden Sie sich bei rechtlichen Fragen rund um das Thema „Copyright“ an die Justiziarin Frau Heermann, Tel.: 09131 85-23920

Wie muss meine aufsatzbasierte Dissertation aufgebaut sein?

Es müssen mindestens drei Aufsätze darin enthalten sein, mindestens ein Aufsatz davon muss in Alleinautorenschaft verfasst worden sein. Außerdem sollen mindestens zwei der Aufsätze das Potential aufweisen, in einer hochrangigen referierten Fachzeitschrift möglichst auf internationalem Niveau publiziert werden zu können.

Wie setzt sich die Note meines Promotionsverfahrens zusammen?

Ihre Note besteht zu zwei Dritteln aus der durchschnittlichen Note der Dissertation und zu einem Drittel aus der Note der Disputation. Ergibt sich eine Zwischennote, die in der Mitte zwischen zwei Noten liegt (1,5; 2,5; 3,5), so gilt die bessere Note.

Wie sieht die aktuelle Notenregelung aus?

Bei Annahme Ihrer Dissertation gelten die Notenstufen 1,0 – 4,0 mit Zwischennoten im Abstand von Viertelnoten (0,25). Die Noten 0,75 und 4,25 sind ausgeschlossen. Bei Ablehnung Ihrer Arbeit lautet die Notenbezeichnung non rite (5,0).

Kann ich meine schriftlichen Noten im Promotionsbüro telefonisch erfragen?

Nein. Bitte wenden Sie sich an Ihre Gutachtenden (auch zur Einsicht der Gutachten).

Publikation

Was genau muss ich beim Druck der Dissertation zur Abgabe in der Bibliothek beachten?

Alle Vorgaben der Bibliothek, die bei der Veröffentlichung für Ihre Dissertation wichtig sind, finden Sie hier.

Ab wann kann ich meine Dissertation veröffentlichen?

Nachdem der Promotionsausschuss Ihre Noten bestätigt hat und Sie einen unterschriebenen Druckreifevermerk vorweisen können, dürfen Sie Ihre Arbeit in den wählbaren Varianten veröffentlichen. Die unterschiedlichen Optionen finden Sie auf unserer Homepage und auf dem Antrag auf Veröffentlichung Ihrer Pflichtexemplare, den Sie bereits vor Ihrer mündlichen Prüfung erhalten haben.

Was benötige ich für den Vollzug?

Den Antrag auf Abgabe Ihrer Pflichtexemplare erhalten Sie vom Promotionsbüro bereits vor Ihrer mündlichen Prüfung per E-Mail, damit Sie genug Zeit haben, die Unterschriften für den Druckreifevermerk einzuholen.

Was ist der Druckreifevermerk?

Der Druckreifevermerk ist die Freigabe Ihrer Dissertation zur Veröffentlichung, die Ihre beiden Gutachtenden unterschreiben. Dieses Dokument finden Sie in den Antragsunterlagen. Der gesamte Antrag ist in der Zweigbibliothek bzw. bei Verlagspublikation dem Promotionsbüro vorzulegen.

Wie geht es nach der Abgabe in der Bibliothek weiter?

Geschafft! Nach der Abgabe in der Bibliothek ist Ihr Teil der Arbeit getan und Sie können sich freuen! Nachdem das Promotionsbüro die Bescheinigung Ihrer Abgabe aus der Bibliothek erhalten hat, geht es an den letzten Schritt: die Erstellung Ihrer Urkunde! Diese wird Ihnen in deutscher und englischer Sprache postalisch zugesandt.

Teile meiner aufsatzbasierten Dissertation befinden sich noch im Review-Prozess. Was muss ich beachten?

Geschafft! Nach der Abgabe in der Bibliothek ist Ihr Teil der Arbeit getan und Sie können sich freuen! Nachdem das Promotionsbüro die Bescheinigung Ihrer Abgabe aus der Bibliothek erhalten hat, geht es an den letzten Schritt: die Erstellung Ihrer Urkunde! Diese wird Ihnen in deutscher und englischer Sprache postalisch zugesandt.

 

Für aufsatzbasierte Arbeiten: Bitte denken Sie daran, Ihre Arbeit ggf. mit einem Sperrvermerk zu versehen, falls sich bei aufsatzbasierten Dissertationen noch Teile im Review-Prozess befinden. Diesen erhalten Sie beim Upload der Arbeit in Opus. Senden Sie diesen bitte zur Unterschrift an das Promotionsbüro.

Ich habe meine Dissertation publiziert, aber bisher noch keine Urkunde erhalten. Wie lange kann dies dauern?

In der Regel dauert es zwei bis vier Wochen bis wir die unterzeichnete Urkunde im Promotionsbüro vorliegen haben. Anschließend wird sie sofort versendet und sollte zwei Werktage später bei Ihnen angekommen sein.
Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg
FB Wirtschafts- und Sozialwissenschaften

Findelgasse 7/9
90402 Nürnberg
  • Login
  • Impressum
  • Datenschutz
Nach oben