FAQ
Promotionsvorhaben
Die Zulassungsvoraussetzungen sind durch die Promotionsordnung klar geregelt. Diese beinhalten unter anderem einen entsprechenden Studienabschluss in einem wirtschafts-und sozialwissenschaftlichen Studium, bei dem die für die Promotion relevante Fachrichtung mindestens 50 ECTS umfassen muss (ACHTUNG: mindestens 5 ECTS VWL sind vorzuweisen). Sollten Sie nicht alle Kriterien erfüllen, kann Ihr Antrag auf Zulassung dennoch vom Promotionsbüro geprüft werden und es kann eine Zulassung mit Auflagen gewährt werden.
Ja, die Kopien reichen in den meisten Fällen aus. Es kann allerdings vorkommen, dass wir vom Original eine kurze persönliche Vorlage benötigen. Wir würden uns in diesem Fall bei Ihnen melden.
Ja, eine externe Promotion ist am Fachbereich Wirtschaftswissenschaften möglich, so lange Sie einen passenden Betreuer/-in finden und gemeinsam an Ihrer Promotion arbeiten können. Auch das Promotionsprogramm im Umfang von 30 ECTS muss von externen Promovierenden absolviert werden.